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Chronik zur Extremismusklausel und unserem Verein: Oktober 2010 - die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigt über Twitter die Einführung der Extremismusklausel an. November 2010 - die Sächsische Landesregierung drückt gegen den Willen einiger Mitveranstalter_innen die Extremismusklausel als Bestandteil des Sächsischen Förderpreises für Demokratie durch. 09. November 2010 - das AKuBiZ lehnt auf Grund der Klausel den mit 10.000 Euro dotierten Demokratiepreis ab und löst damit eine bundesweite Diskussion aus. November 2010 - Prof. Ulrich Battis von der Humbold-Universität Berlin legt ein Gutachten vor. Darin heißt es, die Klausel hätte ein „Klima des Misstrauens“ zur Folge. Januar 2011 - ein weiteres Gutachten, erstellt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag. Ähnlich wie bei Prof. Battis kritisiert er die Einschränkung der Meinungsfreiheit und kommt zu dem Entschluss: „Der erste Spiegelstrich der Erklärung dürfte verfassungsrechtlich fragwürdig sein.“ April 2011 - nach der Verlängerung der Abgabefrist beantragen wir ein Gedenkprojekt. Ein Flyer soll gestaltet werden, der über ein Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein informiert. Im Jahr 2010 wurde ein ähnliches Projekt in Pirna durch den „Lokalen Aktionsplan“ unterstützt. Juni 2011 - Das beantragte Projekt wird als demokratiefördernd anerkannt, aber die Extremismusklausel zur Unterzeichnung angehangen. Gegen diesen Bescheid des Jugendamtes legten wir Widerspruch ein. 17. November 2011 - die Klage gegen die Klausel ging beim Verwaltungsgericht Dresden ein, welches einen ersten Verhandlungstermin für den 25. April 2012 festlegt. 25. April 2012 - Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für rechtswidrig, 100 Menschen finden sich als Unterstützer_innen vor dem Gerichtsgebäude ein 25. Juni 2012 - das schriftliche Urteil ist da 25. Juli 2012 - der Landkreis hat Berufung gegen das Urteil eingelegt 14. September 2012 - Bundesfamilienministerium ändert Extremismusklausel 25. Februar 2013 - OVG Bautzen beschloss, das Verfahren einzustellen, nachdem wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben (warum das?) 26. Februar 2013 - Klage beim Verwaltungsgericht Dresden gegen die neue Extremismusklausel Hintergrundtext: 1. Demokratiearbeit bedeutet frei zu Sein von gegenseitiger Bespitzelung Die Erklärung fordert, dass wir unsere Partner_innen auf „Extremismus“ prüfen. Dafür schlagen die Verfasser_innen u.a. Nachfragen bei den Verfassungsschutzämtern vor. Die Aufforderung an eine nichtstaatliche Initiative ihre Partner_innen auszuspähen, kann nicht Teil eines demokratischen Systems sein. So verwundert es, dass mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung aktiv, zur gegenseitigen Bespitzelung aufgefordert wird. Die Freiheit mit seinem/r Nachbar_in, Freund_innen und anderen politisch Aktiven ohne Vorbehalte sprechen zu können, ist eine der Grundsäulen einer stabilen Demokratie. Wer bereit ist, solche Werte in Frage zu stellen, stellt die Demokratie an sich in Frage. Feinde der Demokratie sind nicht diejenigen, die aktiv für ihre Erhaltung streiten, sondern diejenigen, die sie durch immer weitere Einschränkungen faktisch abschaffen. Die Erklärung verlangt von uns, dass wir “… im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen/Trägern sowie Behörden, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge (zu) tragen (haben), dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.“ Praktisch bedeutet dies, dass wir gezwungen werden zu all unseren Partner_innen – von internationalen Partner_innen in der Zeitzeug_innenarbeit, über Kirchgemeinden sowie im Bundes- und Landtag vertretenen Parteien bis hin zu Flüchtlingen und anderen Vereinen – Anfragen bei den genannten Institutionen zu stellen. Eine solche Regelanfrage würde zur permanenten gegenseitigen Überprüfung führen und somit die Vertrauensgrundlage für unsere bisher erfolgreiche Demokratiearbeit in Frage stellen. Aus dem Selbstverständnis und den Zielen unseres Vereins ergibt sich zwangsläufig, dass wir ausschließlich mit Kooperationspartner_innen zusammenarbeiten, die sich den Menschenrechten und humanistischen Grundsätzen verpflichtet fühlen. Wir glauben dies auch besser einschätzen zu können, als der Verfassungsschutz, dem Gerichte wiederholt attestierten, fehl einzuschätzen. Ähnlich ergeht es auch der renommierten „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten“, die im Verfassungsschutzbericht verschiedener Bundesländer genannt wird. Darin wurde den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Nachfahren, die seit dem Ende des Nationalsozialismus wachsam gegen neonazistische und demokratiefeindliche Bestrebungen mahnen, ein unhaltbarer und beschämender Vorwurf gemacht. Aus den dem Zuwendungsbescheid beiliegenden "Hinweise[n] zur Erklärung für Demokratie" ergibt sich aus dem Absatz "Auf jeden Fall sollten die Träger ihre diesbezüglichen Abwägungsprozesse so dokumentieren, dass sie bei Bedarf nachvollziehbar und nachprüfbar sind", dass uns eine Aktenführungspflicht auferlegt wird. Wir sollen unsere Partner_innen also nicht nur überprüfen, sondern unsere Ergebnisse zudem auch sammeln und gegebenenfalls den Behörden zur Verfügung stellen. Das widerspricht nicht nur unseren Demokratieverständnis, sondern greift auch in erheblichem Maße in die Persönlichkeitsrechte Dritter ein. 2. Demokratiearbeit bedeutet keinem Generalverdacht ausgesetzt zu sein Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Extremismus als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats“. Das nun genau diejenigen, die tagein, tagaus im flachen Land für Demokratie und Menschenrechte streiten, die ersten sind, die unter einen Generalverdacht gestellt werden, verwundert sehr. Weit weg von Sicherheitsbestimmungen die Bundes- und Landespolitiker_innen zuteil werden, setzen diese Initiativen sich mutig und vor Ort für den Schutz und die Etablierung demokratischer Normen und Werte ein. So verübten Neonazis mehrfach Brandanschläge auf Autos unserer Vereinsmitglieder. Zum Dank dafür, werden wir als nichtstaatliche Akteure nun unter einen Generalverdacht gestellt. Wer soll da als nächstes folgen? Sämtliche Freiwillige Feuerwehren, Sport- und Schulvereine, alle in der Jugendhilfe Aktiven? Wird uns allen in Zukunft eine Demokratiefeindlichkeit unterstellt? Bundesfamilienministerin Schröder hat mit ihrer Aussage „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst“, bereits jetzt klar gemacht, was sie von uns allen hält. Im Gegensatz zu Frau Schröders Annahme haben wir aber gar keine Maske auf, sondern setzen uns – unter Gefährdung unserer Gesundheit und unseres Eigentums – tagtäglich mit unseren Gesichtern und Namen gerne für Demokratie ein. 3. Demokratiearbeit bedeutet keinem Bekenntniszwang zu unterliegen und aktiv für Menschenrechte zu streiten "Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen[..]" In diesem harmlos klingenden Satz steckt eine Menge Brisanz. Denn es werden nicht nur demokratiefördernde Initiativen einer grundsätzlichen Verdächtigung ausgesetzt, eben gerade nicht demokratisch ("auf dem Boden des Grundgesetzes") zu sein, sondern es wird darüber hinaus ein politisches Bekenntnis verlangt. Initiativen werden so zu einer bestimmten Meinung verpflichtet. Mit der Erklärung sollen sich also Zuwendungsempfänger_innen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die fdGO fasst die unabänderlichen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland zusammen. Dabei bezieht sie sich lediglich in einem Punkt auf die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, während alle sechs weiteren Punkte der Legaldefinition im Sinne des §4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den Staat und seine Form festschreiben. Letztere können dabei durchaus den Menschenrechten entgegenstehen. So stellt beispielsweise die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht in Frage, wer sich gegen Asylgesetzgebung und Abschiebung engagiert. Ebenso verpflichtet sich nicht vorbehaltlos den Zielen des Grundgesetzes, wer die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a GG) kritisiert. In der Klausel heißt es, dass wir nicht den Anschein erwecken dürfen „extremistische Strukturen“ zu unterstützen. Aber ab wann erwecken wir den Anschein? Die jahrelange Unterstützung der Gegenaktivitäten zu Europas größtem Naziaufmarsch in Dresden erfüllt nach Ansicht der Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Punkt. Uns aber ist es ein Anliegen, dass Nazis nicht ungestört durch die Straßen laufen können, um ihre menschenverachtenden, mörderischen Ideologien zu verbreiten. Wer ist überhaupt mit „extremistische Strukturen“ gemeint? Zum „Linksextremismus“ gibt es verschiedene Definitionen, tatsächlich wissenschaftlich fundierte Analyse sind nicht existent. Nach der Definition von Bundesregierung und den Verfassungsschutzbehörden werden mit dem Begriff Bestrebungen von Personenzusammenhängen bezeichnet, die an Stelle der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft oder eine herrschaftsfreie, anarchistische Gesellschaft etablieren wollen. Wir wählen unsere Partner_innen nicht nach fragwürdigen Zuschreibungen als „extremistisch“ aus. Wir stehen für Menschenrechte, Chancengleichheit und Antirassismus. Für diese Ziele werden wir uns auch in Zukunft gemeinsam mit allen, die unsere Grundsätze teilen, einsetzen. Die Klausel fußt auf dem politisch umstrittenen Extremismusbegriff, der davon ausgeht, dass demokratiefeindliche Einstellungen nur am Rand der Gesellschaft zu finden sind. Damit wird nicht nur eine Thematisierung der eigentlichen Probleme immens erschwert, sondern auch eine Gleichsetzung von "links und "rechts" betrieben. Eine Selbstreflektion der angeblich demokratischen Mitte ist dabei nicht vorgesehen. 4. Demokratiearbeit bedeutet die Zivilgesellschaft zu stärken Mit der "Extremismusklausel" bringt die Staatsregierung und die sächsische Landesregierung (mit der leicht abgeänderten sächsischen Variante der "Extremismusklausel") den zivilgesellschaftlich Aktiven großes Misstrauen entgegen. Handlungsgrundlage einer erfolgreichen zivilgesellschaftlichen Arbeit ist der gesunde Abstand zum Staat. Ohne eine kritische Zivilgesellschaft wird sich eine Demokratie nicht weiter entwickeln oder sogar von demokratischen Werten entfernen. Mit solchen Klauseln und anderen Maßnahmen wird Zivilgesellschaft weiter verstaatlicht - Initiativen und Vereine werden so "auf Linie" gebracht. Sie leiden jetzt schon an der finanziellen Abhängigkeit von den verschiedenen Fördertöpfen. Projekte werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum finanziert, nach Ablauf der Projekte steht die Finanzierung meist in den Sternen und es beginnt ein Bangen um die Verlängerung der Projekte (und damit auch um den eigenen Arbeitsplatz). Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit für die wichtige Demokratiearbeit sieht anders aus. Negativbeispiele für die Auswirkungen der "Extremismusklausel" gibt es einige:
Wir fordern deshalb: Demokratischer Umgang mit den Initiativen der Demokratiearbeit! Weg mit der Extremismusklausel! |







