Heute wurde in der Freien Presse, auf mdr-online und in anderen Medien berichtet, dass wir gegen den Freistaat Sachsen klagen (wollen). Grund dafür sei die vorgelegte Extremismusklausel. Wir müssen aber richtig stellen: Zwar gäbe es ausreichend Grund gegen die sächsische Klausel zu klagen, aber wir erhalten keine Gelder aus sächsischen Fördertöpfen und haben auch keine beantragt.
Vielmehr haben wir Widerspruch beim zuständigen Jugendamt eingelegt, welches Mittel aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" verwaltet und die Unterschrift zur Bundesklausel verlangt. Eine eventuelle Klage richtet sich nicht gegen das Jugendamt oder den Begleitausschuss - wir sind uns sicher, dass verantwortungsbewusste Stellen die Anwendung der Extremismusklausel ebenso ablehnen wie die zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Aus den Mitteln des Bundesprogramms haben wir eine Förderung von 600,00 € beantragt. Mit dem Geld wollen wir Informationsmaterial drucken, das über das ehemalige Konzentrationslager in Königstein aufklärt. Dem Bescheid des Jugendamtes (Anm.: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzegbirge) widersprachen wir im Juni und warten seitdem auf eine Antwort der Behörde.
[update 4.11.2011] Mittlerweile hat die Freie Presse einen geänderten Artikel veröffentlicht.
[update 5.11.2011] Die SäZ hat heute einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, für den sie uns gestern interviewte. Aus diesem Artikel erfahren wir auch, dass das Jugendamt unserem Widerspruch nicht stattgeben wird. Leider gibt es diesen <<<hier>>> nur mit Login und im letzten Absatz hat sich eine Ungenauigkeit eingeschlichen. Nicht wir, sondern die AG Asylsuchende ist für den Sächsischen Demokratiepreis nominiert.
[update 14.11.2011] Der Widerspruchsbescheid ist mittlerweile da. Wie erwartet wurde unser Widerspruch abgelehnt. Diese Woche reichen wir Klage beim Verwaltungsgericht Dresden ein.
[update 17.11.2011] Am Dienstag, den 15.11.2011, ging die Klage beim Verwaltungsgericht Dresden ein.